
LSW
CONSULTING
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich der Sachbearbeitung und Lohnbuchhaltung gemäß dem jeweils individuell vereinbarten Leistungsumfang. Die Leistungen umfassen insbesondere Sachbearbeitung wie Personalaktenverwaltung, Erstellung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen nach Kundenvorgabe, Erfassung und Pflege von Stamm- und Bewegungsdaten, Zeiterfassung nach Kundenvorgaben, Vorbereitung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Vorbereitung der Spesen- und Reisekostenabrechnungen, Zusendung der Lohnabrechnungen sowie Überwachung von Fristen nach Kundenvorgaben. Lohnbuchhaltung umfasst SV-An- und Abmeldungen, Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Erstellung von Beitragsnachweisen, Lohnsteueranmeldungen, Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen, U1- und U2-Anträge, Arbeitsbescheinigungen, Korrespondenz mit Krankenkassen, Behörden und Berufsgenossenschaften, Ansprechpartner für Mitarbeiter in Bezug auf die Lohnbuchhaltung, Durchführung der Spesen- und Reisekostenabrechnungen sowie Vorbereitung der Monatsabschlüsse. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden. Eine rechtliche, steuerliche oder inhaltliche Prüfung der vom Kunden gelieferten Daten erfolgt nicht.
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2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte monatliche Honorar ist jeweils bis spätestens zum dritten Arbeitstag des Vormonats zur Zahlung fällig. Die Vorabfälligkeit ist erforderlich, da bereits vor der eigentlichen Abrechnung umfangreiche Vorarbeiten wie Sachbearbeitung, Postbearbeitung, Datenaufbereitung und Systempflege erfolgen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
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4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Daten. Änderungen, insbesondere bei Mitarbeitern, Entgelten, Arbeitszeiten, Fehlzeiten oder steuerlichen Merkmalen, sind unverzüglich mitzuteilen. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen vollständig zu dessen Lasten. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlerhafter Kundendaten entstehen.
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5 Haftung
Die Auftragnehmerin verarbeitet die Abrechnungen ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Daten ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf maximal ein monatliches Honorar begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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6 Verzug und Mahnungen
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Für jede Mahnung kann eine angemessene Mahngebühr erhoben werden. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
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7 Nacharbeiten und Korrekturen
Im vereinbarten Honorar sind Leistungen für die regulären monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen enthalten. Sollten nach Abschluss des Lohnlaufs zusätzliche Korrekturen oder Nacharbeiten erforderlich werden, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, werden diese gesondert nach Aufwand berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder einer gesondert vereinbarten Pauschale. Der Kunde wird vor Durchführung der Nacharbeiten informiert und muss zustimmen. Ansprüche auf kostenfreie Nacharbeiten bestehen nur bei nachweisbarem Verschulden der LSW Consulting GmbH.
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8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Köln. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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